Westfälisches Ausbildungs-Werk | WAW GmbH

Externe Fachkundige Leitung Hochvolt (vEfk-Hochvolt)

Übernahme der Tätigkeiten als externe „Fachkundige Leitung Hochvolt“

Ein Mitarbeiter der WAW-GmbH wird externe verantwortliche Elektrofachkraft / fachkundige Leitung Hochvolt in Ihrem Betrieb und nimmt die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft in eigener Verantwortung wahr.

 

Einarbeitung eines Ihrer Mitarbeiter zur „verantwortlichen Elektrofachkraft“

Wir arbeiten einen Mitarbeiter Ihres Betriebs über einen vorgegebenen Zeitraum in die Tätigkeiten einer “verantwortlichen Elektrofachkraft / fachkundige Leitung Hochvolt“ ein, unterstützen ihn bei seiner Tätigkeit und übertragen ihm nach und nach die Verantwortung.

 

Pflichten des Arbeitgebers

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 und in der DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 2 sind die Grundpflichten des Arbeitgebers definiert. Demnach hat ein Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Komponenten werden diese Forderungen in der DGUV Information 209-093 und für Arbeiten an Niederspannungsanlagen in der DIN VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“ näher spezifiziert. Demnach ist eine verantwortliche Elektrofachkraft notwendig, wenn neben den Arbeiten vor Ort im Zusammenhang mit den elektrotechnischen Arbeiten zusätzlich Aufgaben erforderlich sind, wie

 

  • Planen, Projektieren, Konstruieren
  • Organisieren der Arbeiten
  • Festlegen der Arbeitsverfahren (Gefährdungsbeurteilung, Betriebs- und Arbeitsanweisungen)
  • Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
  • Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
  • Festlegen der zu verwendenden Werkzeuge und Hilfsmittel
  • Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen
  • Kontrolle von Arbeitsabläufen durch Stichproben oder Erfolgskontrollen

 

Aufgaben einer verantwortlichen Elektrofachkraft (vEfk)

 

Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt zusätzlich zur Fachverantwortung die Aufsichtsverantwortung. Sie muss vom Unternehmer beauftragt werden und unterliegt hinsichtlich der Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsmaßnahmen keinen fachlichen Weisungen. Für die elektrische Sicherheit ist nur die verantwortliche Elektrofachkraft und nicht ein ausschließlich disziplinarischer Vorgesetzter verantwortlich.

 

Rechtliche Grundlagen

Nach ArbSchG § 13 und DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 13 kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Dies gilt für angestellte Mitarbeiter als auch für externe Dienstleister.

 

Tätigkeiten einer verantwortlichen Elektrofachkraft (vEfk)

 

  • Regelmäßige Besuche für Begehungen, Beratung, Rückfragen, Kontrolle von Arbeitsabläufen durch Stichproben usw.
  • Telefonische Beratung.
  • Beratung bei der Organisation des Elektrobereichs.
  • Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes hinsichtlich elektrischer Gefährdungen.
  • Beachtung und Umsetzung des elektrotechnischen Regelwerks (VDE, VDI, BG-Richtlinien, DIN Normen) im Betrieb.
  • Durchführen und Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.
  • Festlegen der Arbeitsverfahren und Erstellen von Arbeits- und Betriebsanweisungen.
  • Sicherstellung der regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter.
  • Unterweisung neuer Mitarbeiter bezüglich der elektrotechnischen Gefährdungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Vorgesetzten.
  • Jahresunterweisungen der Mitarbeiter bezüglich der elektrotechnischen Gefährdungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Vorgesetzten.
  • Durchführen notwendiger Schulungen.
  • Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Bezug auf HV-Technik (Begehungen, Prüfungen).
  • Festlegen der zu verwendenden Werkzeuge und Hilfsmittel.
  • Festlegung der Arbeitsmittel und persönlichen Schutzausrüstung für das Arbeiten unter Spannung.
  • Festlegung der fachlichen Anforderungen an geeignete Arbeits- und Aufsichtskräfte (Aufstellung und Pflegen einer Qualifikationsmatrix).
  • Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen.
  • Kontrolle von Arbeitsabläufen durch Stichproben oder Erfolgskontrollen.
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